Fett erhitzt, Wohnung verlassen: Versicherung haftet nur begrenzt

Von Katharina Cichosch
23. Februar 2012

Wer selbst schon einmal Pommes frittiert hat oder mit der Bratkartoffelpfanne hantiert, der weiß aus eigener Erfahrung: Mit heißem Fett ist nicht zu spaßen! Das sehen offensichtlich auch Versicherungen und Gerichte so.

Ein entsprechender Fall war vor dem Landgericht Dortmund ausgetragen worden. Dabei weigerte sich eine Versicherung, ihrer Kundin die Kosten für einen von ihr verursachten Schaden zu ersetzen. Dabei hatte die betroffene Frau eine Fettstange erhitzt, um sich Pommes frites zuzubereiten. Anschließend verließ sie das Haus, um ihr Kind abzuholen. Bei der Rückkehr entflammte das Fett, wobei ein Gesamtschaden von mehr als 11.000 Euro entstand.

Die Frau wollte ihre Versicherung in die Pflicht nehmen. So nicht, befand die: Sie übernahm lediglich einen Teil des Schadens. Die Frau klagte - und verlor: Die Richter betonten, dass das Erhitzen von Fett eine potentiell gefährliche Angelegenheit sei. Indem sie das Haus einfach verließ und den Herd nicht beaufsichtigte, habe die Frau grob fahrlässig gehandelt.