Alle Gäste haften bei Grillunfällen mit Brandbeschleunigern und Spiritus

Wer lediglich darauf hinweist Brandbeschleuniger und Spiritus nicht zu verwenden, haftet bei einem Grill-Unfall mit

Von Ingo Krüger
11. Mai 2015

Wenn das Wetter besser wird und die Temperaturen steigen, beginnt die Grill-Saison. Leider kommt es dabei in jedem Jahr zu Unfällen mit fürchterlichen Konsequenzen.

Nach Angaben der Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) beläuft sich deren Zahl bundesweit auf etwa 4000, davon gut 500 mit besonders schweren Folgen. Gerade

  • Spiritus und
  • Brandbeschleuniger

sind immer wieder die Ursache für Grillunfälle.

Wer nicht aktiv eingreift, haftet mit

Der Bund der Versicherten macht darauf aufmerksam, dass bei einem Unglück beim Grillen auch Beteiligte haften, die die Verwendung von Brandbeschleunigern und Co. nicht verhindern. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 9 U 129/08) reicht es jedoch nicht aus, nur darauf hinzuweisen, die Mittel nicht anzuwenden. Ein aktives Eingreifen sei erforderlich, so die Richter. Für mögliche Schäden kommt die Privathaftpflichtversicherung auf.

Nachbarn informieren, Nachtruhe einhalten

Streit mit Nachbarn lässt sich vermeiden, wenn man diese über einen Grillabend vorab informiert. Geruch und Rauch sollten niemanden stören.

Es ist zudem angebracht, die Nachtruhe einzuhalten. Manchmal verbietet auch die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon. Dort dürfen zudem nur Elektrogrills verwendet werden.