Aus Döner wird nun Drehspieß

Von Marion Selzer
20. Juni 2012

Wie eine deutsche Verordnung zum Schutz der Verbraucher vorsieht, dürfen ab sofort nicht mehr alle Dönerbuden mit dem Wort Döner werben, sondern müssen den Döner in einen Dreh- oder Fleischspieß umtaufen. Entscheidend ist der Inhalt des Fleisches. Überwiegt die Menge an Pute gegenüber dem Rindanteil oder besteht das Dönerfleisch aus überwiegend Hackfleisch, muss das gute Stück ab sofort den Namen "Drehspieß" tragen. Ein echter Döner besteht nämlich, so wie das Lebensmittelgesetzbuch der Deutschen vorschreibt, aus dünnen Fleischscheiben vom Schaf oder Rind. Mehr als 60 Prozent Hackfleisch sind in einem "echten" Döner nicht erlaubt.

Das heißt für die betroffenen Imbissbudenbesitzer viel Aufwand. Denn innerhalb von nur vier Wochen müssen alle Bezeichnungen auf Werbetafeln und Speisekarten ausgewechselt werden. Eine Änderung in der Namensbezeichnung des Ladens ist jedoch nicht von Nöten. Mit dieser Umbenennung sollen Verbraucher mehr Klarheit über die Qualität des Fleischspießes erhalten.