Was ist Datenschutz und Besuchsrecht

Ich wurde gemobbt und was nützt mir eine Therapie, wenn durch getratsche einige Menschen zur Rehaklinik kommen, dort sogar ein und ausgehen können, obwohl sie dort keine Angehörigen haben. Menschen die mir das Leben schwer gemacht haben und mich somit noch verhöhnen können. Was bedeutet Besuchsrecht und warum können hier meine Persönlichkeitsrechte und Datenschutz nicht greifen? Ich wurde sogar in einer Reha sexuell von Patienten belästigt und das Personal sagte nur: wenn sie laut werden, dürfen wir sie Zwangseinweisen. Das ist perfide!

Antworten (4)
Hallo Susanne

Woher wissen denn, deine FB-Bekanntschaften, dass du in der Klinik btst ???
Da muss doch im Vorfeld was schief gelaufen sein !
??? Klausi ???

Ok,aber

Diese Regelung wäre eine Maßnahme, aber leider kann man das anderen Patienten nicht vorschreiben, wer sie besuchen darf und da wäre es für ich eine plausible Regelung, dass nur Familienangehörige zu Besuch kommen dürften. Ich habe es selbst erlebt, dass Hinz und Kunz (Facebookbekanntschaften) ankamen und mich verächtlich betrachteten, wie in typischen Mobbingsituationen. Ich glaube in Amerika, z.B., ist das auch so geregelt. Da könnte ja jeder ankommen und sich ein Bild von mir machen wie er lustig ist.

Hallo Susanne,

Krankenhäuser, und ReHaKliniken gehören dazu, sind nun einmal "offene" Häuser, in denen sich Besucher in den öffentlichen Bereichen frei bewegen können.
Was du meinst und brauchst, aber dazu wird es zu spät sein, ist der Datenschutz.
Die ärztliche Schweigepflicht besagt, dass niemand aus dem Personenkreis, der dich behandelt, mit Aussenstehenden über dich reden darf - also auch nicht deinen Aufenthaltsort preisgeben darf.
Besuchsrecht ist das Recht des Patienten(also dein Recht), Besuch empfangen zu dürfen. Die Zeiten können durch die Hausordnung eingeschränkt werden - und hier gilt der Umkehrschluss:
Der Gesetzgeber sagt, dass davon auszugehen ist, dass der Patient im Krankenhaus grundsätzlich Besuch empfangen möchte, wenn nicht, muss er dieser Regelung ausdrücklich widersprechen. Wenn du also in der Klinik mitteilst, dass dein Aufenthalt geheim bleiben soll, müssen alle auskunftgebenden Stellen einen Sperrvermerk zu deinen Unterlagen erhalten und dürfen erst wenn du das beantragt hast keine Auskunft zu deiner Anwesenheit geben.

Liebe Grüße und alles Gute
Klausi

Meine Frage ist

Was kann ich dagegen machen? Welches Recht habe ich? Kann ich überhaupt etwas dagegen unternehmen, außer mich sehr zurückzuziehen und Konfrontation meiden? Die Kliniken könnten in Ihrer Hausordnung festlegen, dass wirklich nur Familienangehörige als Besuch gelten oder wie ist das?

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