Straftäter in der Psychiatrie: Justizministerin will Regeln zur Einweisung ändern

Von Nicole Freialdenhoven
18. Juli 2013

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will eine Reform des Strafrechtes, die die Möglichkeiten einschränkt, verurteilte Straftäter in die Psychiatrie einzuweisen. Anlass der Reformbestrebungen ist unter anderem der Fall von Gustl Mollath, der 2006 in die Psychiatrie eingewiesen wurde, nachdem er als "gemeingefährlich" eingestuft wurde. Mollath sieht sich bis heute als Opfer eines Justizirrtums.

In Zukunft solle die Einweisung in die Psychiatrie nur noch auf gravierende Fälle beschränkt werden. Zudem soll bereits nach vier Monaten die erste Überprüfung stattfinden. Bislang wurde erst nach einem Jahr zum ersten Mal die Rechtmäßigkeit der Entscheidung überprüft. Auch soll die Unterbringung in der Psychiatrie in der Regel auf vier Jahre beschränkt werden.

Allerdings werde es weiterhin Ausnahmen geben, vor allem wenn weiterhin die Gefahr erheblicher Straftaten besteht. Nach insgesamt sechs Jahren Aufenthalt in der Psychiatrie müssten jedoch externe Sachverständige herangezogen werden, die ein neues Gutachten erstellen, damit alte Gutachten nicht einfach nur fortgeschrieben werden. Bislang existieren diese Reformüberlegungen jedoch nur auf einem Papier.