Unfallversicherung ändert Zertifizierungsverfahren für Krankenhäuser

Von Max Staender
11. Januar 2013

Ab Anfang diesen Jahres hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ein neues Zertifizierungsverfahren für Krankenhäuser eingeführt, welches Patienten nach Arbeitsunfällen versor­gen darf. Zusätzlich zu den bereits bekannten Zertifizierungen kommt jetzt noch das Schwerstverletzungsartenverfahren hinzu.

Ein Krankenhaus muss den DGU-Standard für regionale Traumazentren erfüllen, wenn es sich für das Verletzungsartenverfahren qualifizieren will, welches auch bei schweren Quetschungen oder opera­tionsbedürftigen Brüchen greift.

Das Schwerstverletzungsartenverfahren ist dagegen für sehr gefährdete Fälle wie Hirnverletzungen, Querschnittslähmungen sowie Polytraumata vorgesehen, wo eine optimale Behandlung mit anschließender Rehabilitation absolute Voraussetzung ist.