24. Januar 2005
Der Chefarzt eines Krankenhauses darf seinen Patienten keine Rechnungen über „persönlich erbrachte Leistungen“ ausstellen, wenn er sich zu dieser Zeit im Urlaub befand und von seinen Assistenzärzten vertreten wurde. Das berichtet die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau.
Diese Bestimmung gilt selbst dann, wenn der Patient zuvor eine entsprechende Zusatzvereinbarung unterschrieben hatte, entschied das Amtsgericht Aachen (Aktenzeichen 5 C 33/01).
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