11. Mai 2005
Nach einer neuen Vereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den gesetzlichen Krankenkassen dürfen Kinder und Jugendliche nun eine nahe Bezugsperson in die Klinik mitnehmen.
Wie das Apothekenmagazin Baby&Familie berichtet, vergüten die Kassen dem Hospital pro Tag 45 Euro für Unterbringung und Verpflegung. Die Notwendigkeit der Begleitung muss allerdings medizinisch begründet sein. Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und – Psychosomatik gilt diese Regelung nicht.
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