14. Juli 2010
Die Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten dauert drei Jahre. Eine Zahnarzthelferin kann viele verschiedene Weiterbildungen absolvieren.
Im Jahr 2001 wurde die Berufsbezeichnung "Zahnarzthelferin" dem geänderten Berufsbild angeglichen und der Beruf von nun an in "zahnmedizinische Fachangestellte" umbenannt.
Die Ausbildung zur Zahnarzthelferin wird sowohl in einer Berufsschule als auch in einer Zahnarztpraxis bzw. in einer Zahnklinik absolviert und dauert drei Jahre. Nach zwei Jahren erfolgt eine Zwischenprüfung, am Ende des dritten Ausbildungsjahres die Abschlussprüfung, die sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil gliedert.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung kann die Zahnarzthelferin viele verschiedene Weiterbildungen absolvieren, die es ihr ermöglichen, verschiedene Behandlungen in der Zahnarztpraxis selbstständig unter Aufsicht des Zahnarztes durchführen zu dürfen. Teilweise ist die Voraussetzung für den Beginn einer derartigen Weiterbildung eine Berufserfahrung von etwa einem Jahr. So kann die Zahnarzthelferin beispielsweise ihren Röntgenschein machen oder Weiterbildungen zur "zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin", zur "zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin", zur Dentalhygienikerin oder zur "zahnmedizinischen Fachassistentin" durchführen. Teilweise können diese Weiterbildungen auch berufsbegleitend absolviert werden.
Zahnarzthelferinnen mit Röntgenschein müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, da sie sonst ihren Röntgenschein verlieren. Die Zahnarzthelferin dürfte dann keine Röntgenaufnahmen mehr anfertigen.
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29.03.12 | |
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