Zu viele Zähne gezogen: 14 Monate Gefängnis ohne Bewährung und zwei Jahre Berufsverbot

Von Ingrid Neufeld
23. Mai 2013

Das Landgericht Stendal urteilte über einen Zahnarzt und dessen Praxis, Zähne zu ziehen. 2010 wurde einer Patientin elf Zähne entfernt. Allerdings hätten vier Zähne ausgereicht, so befand jetzt das Gericht.

Deshalb verurteilte das Gericht den Zahnarzt wegen Körperverletzung zu 14 Monaten Gefängnis ohne Bewährung und zu einem zweijährigen Berufsverbot. Der Zahnarzt war von der Urteilsverkündung sichtlich berührt, wobei der Verteidiger in die Revision gehen will.

Bis zur Rechtskraft darf der Zahnarzt weiter arbeiten. Es hängt auch noch ein eigenes Verfahren an hinsichtlich der Frage nach dem eventuellen Entzug der Zulassung.

Während der Verhandlung blieb das Motiv des Zahnarztes ungeklärt. Doch bei der Behandlung spielte auch Geld eine große Rolle. Deshalb wurde deutlich, dass ein Zahnarzt mit Zähneziehen mehr Geld verdient, als mit der Reparatur. Der Vorsitzende kritisierte die mangelnde Mitwirkung des Zahnarztes.