29. Juli 2009
Wer im Ausland eine Zahnbehandlung vorhat, der sollte auf jeden Fall vorher sich von einer deutschen Zahnarztpraxis einen Kostenplan erstellen lassen, worin zu den Arztkosten auch die Materialkosten getrennt aufgeführt werden müssen. Danach muss dieser Kostenplan von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden, so dass die Betroffenen mit einer teilweisen oder auch vollen Kostenübernahme bei einer Behandlung im Ausland rechnen können.
Die Behandlung im Ausland muss der Versicherte aber zunächst selber bezahlen und danach kann er die Rechnung bei seiner Kasse zur Kostenrückerstattung einreichen. Zahnersatz lassen sich bisher nur wenige Deutsche im Ausland, was kostengünstiger sein soll, machen. Bei einer Umfrage unter 1.368 Versicherten ergab, dass nur 2,3 Prozent Zahnersatz, der im Ausland gefertigt wurde, tragen. Bei einer Behandlung innerhalb der EU werden die Kosten, die auch in Deutschland bei einer ambulanten Behandlung entstehen, bezahlt.
Am besten ist es, wenn ein Zahnarzt im Ausland mit einem deutschen Kollegen zusammenarbeitet, so dass eventuelle Nachbehandlungen in Deutschland erfolgen können. In Deutschland besteht übrigens eine Garantieleistung von zwei Jahren auch bei Zahnersatz, im Ausland nach den dort geltenden Bestimmungen.
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