28. Dezember 2005
DZOI warnt Medizin-Touristen – "Sich zuvor unterrichten lassen!"
Ihre Urlaubsreise verbinden viele Touristen mit einem Zahnarztbesuch im Ausland. Sie sind dabei bemüht, Kosten zu sparen.
Aber die vermeintlich günstige Behandlung könnte schnell zur Kostenfalle werden. Bei Zahnarztvisiten im Ausland ist Vorsicht geboten. "Wer sich während eines Auslandsurlaubs eine Zahnkrone anfertigen oder ein Implantat einpflanzen lassen möchte, sollte sich zuvor beispielsweise über die Zuschüsse der Kassen oder über die Gewährleistungen in dem jeweiligen Land in Kenntnis setzen lassen." Das erklärte jetzt in einer Stellungnahme das Präsidium des Deutschen Zentrums für orale Implantologie e. V. (DZOI).
Wie der Sigmaringer DZOI-Präsident Dr.Werner Hotz gestern betonte, werde zwar im EU-Ausland der Zahnersatz erstattet. "Doch die deutschen Versicherungen übernehmen nur die Summe, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre."
In Spanien oder Polen, so auch der Vizepräsident Dr. Heiner Jacoby aus Arnsberg/Neheim, gelte der Versicherte generell als Privatpatient mit den hierfür anfallenden Gebühren. Für erforderliche Nachbesserungen entstünden weitere Kosten. Ebenso die Gewährleistungspflicht von in der Regel zwei Jahren gilt im Ausland keineswegs.
Ob bei Schadenersatz oder Schmerzensgeld, es wird dabei stets gemäß der Rechtsprechung des jeweiligen Landes gehandelt. Dr. Jacoby warnt zudem vor unrechtmäßigen Vorgehensweisen. So berichteten ihm Patienten, dass sie vor der Behandlung in Osteuropa ihren Pass abgeben mussten. Diesen bekamen sie erst nach der Operation und nach Barzahlung der Behandlung zurück.
Das ist doch nur Panikmache! Alles was über die Regelversorgung hinausgeht, wird auch in Deutschland als Privatpatient abgerechnet. Die Erspar...
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