Mögliche Behandlungsfehler von Zahnärzten und wie man dagegen vorgehen kann

Behandlungsfehler des Zahnarztes können für den Patienten unangenehme Folgen haben. Doch welche Möglichkeiten gibt es, gegen Pfusch vorzugehen?

Von Jens Hirseland

Genau wie bei anderen medizinischen Therapien kann es auch bei zahnärztlichen Behandlungen zu Fehlern kommen, die sowohl unnötige Schmerzen als auch Kosten verursachen. Ist der Patient der Meinung, dass sein Zahnarzt bei ihm gepfuscht hat, besteht die Möglichkeit Schmerzensgeld einzufordern.

Normalerweise ist ein Zahnarzt dazu verpflichtet, medizinisch notwendige und sinnvolle Behandlungen nach dem neuesten Stand der Medizin vorzunehmen. Leider ist dies nicht bei allen Zahnärzten der Fall. So beschweren sich Jahr für Jahr Tausende von Patienten über Behandlungsfehler, die nicht selten Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

Da in Deutschland jedoch keine Zentralstelle für die Auswertung von zahnärztlichen Behandlungsfehlern vorhanden ist, liegen keine Gesamtzahlen vor. Es wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen, da zahlreiche Patienten wegen des hohen Aufwands darauf verzichten, etwas zu unternehmen.

Mögliche Behandlungsfehler

Mögliche Behandlungsfehler durch den Zahnarzt können unter anderem

sein.

Unnötige Zahnextraktion

Geht man zum Beispiel wegen Zahnschmerzen zum Zahnarzt und dieser entfernt den Zahn, kann dies durchaus als Pfusch gelten, denn die Extraktion von Zähnen gilt als letzte Behandlungsmöglichkeit. Das heißt, dass zunächst einmal andere Therapiemethoden wie zum Beispiel eine Wurzelbehandlung durchzuführen sind, bevor der Zahn mit Zustimmung des Patienten gezogen werden darf.

Entfernt der Zahnarzt den Zahn jedoch, obwohl er noch erhaltungswürdig ist, stellt dies einen Behandlungsfehler dar. Dies gilt auch für Weisheitszähne, die noch erhaltungswürdig sind und keine Beschwerden verursachen.

Bei einer Wurzelbehandlung

Besonders groß ist die Gefahr eines Behandlungsfehlers bei einer Wurzelbehandlung, da es sich dabei um ein kompliziertes Verfahren handelt. So kann es passieren, dass die Zahnwurzeln nicht vollständig gefüllt werden oder Füllmaterial in die Kieferhöhle vordringt, was beides als Kunstfehler gewertet wird. Das Abbrechen eines Instrumentes gilt dagegen nicht als Behandlungsfehler.

Das Recht des Patienten

Liegt nach Meinung des Patienten ein Behandlungsfehler vor, muss er dies dem Zahnarzt schriftlich mitteilen und dabei seine Ansprüche geltend machen. Dazu ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Bestreitet der Zahnarzt, einen Fehler begangen zu haben, kommt es zu einer Schlichtungs- oder Gerichtsverhandlung, bei der unabhängige medizinische Gutachter gehört werden.

Letztlich hängt das Durchsetzen der Ansprüche davon ab, ob sich ein Behandlungsfehler auch nachweisen lässt. Dieser liegt dann vor, wenn der behandelnde Zahnarzt gegen die medizinischen Standards verstoßen hat.

Dazu gehören vor allem

  • Aufklärung
  • Diagnose
  • Behandlung und
  • Nachsorge.

Ist dies tatsächlich der Fall, muss der Zahnarzt Schmerzensgeld und Schadensersatz leisten.

Behandlungsfehler vermeiden

Um das Risiko für Behandlungsfehler zu minimieren, empfiehlt es sich, dass der Patient bereits im Vorfeld der Behandlung aktiv wird, indem er sich beim Zahnarzt über die bevorstehende Therapie und mögliche Alternativen erkundigt.

Auch die Vor- und Nachteile der Behandlung sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollte man vom Zahnarzt einen Kostenvoranschlag verlangen, um böse Überraschungen zu vermeiden.