Die Angaben auf einer Tierarztrechnung

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
19. März 2012

Wer mit seinem Haustier zum Tierarzt geht, kann nicht automatisch davon ausgehen, dass er eine Rechnung ausgestellt bekommt, denn prinzipiell haben Tierärzte nicht die Pflicht dazu. Allerdings können die Haustierhalter natürlich eine Rechnung verlangen. Diese sollte bestimmte Angaben enthalten.

Nach Angaben der Bundestierärztekammer (BTK) gehören Datum, Tierart, Leistungen, Rechnungsbetrag mit Umsatzsteuer auf das Dokument. Eine Überprüfung der Rechnung von Herrchen und Frauchen kann über die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gemacht werden. Wenn es dabei Fragen gibt, die einem der Tierarzt nicht beantworten kann, hat man die Möglichkeit die Landestierärztekammer um Hilfe zu bitten.