Tauchmediziner
Arzt, der die Tauchtauglichkeit testet und zahlreiche Gesundheitstests vor dem Tauchen durchführt
Ein Tauchmediziner befasst sich in seiner Funktion hauptsächlich mit der Überprüfung der Tauchtauglichkeit des Tauchers. Viele Tauchbasen verlangen vor dem Tauchen von den Gästen eine solche Untersuchung, um Unfälle zu vermeiden. Hauptsächlich werden bei der Untersuchung die Lungenfunktion, das Lungenvolumen, die Ohren und die Herz-Kreislauffunktion überprüft.
Da der menschliche Körper unter Wasser je nach Tiefe mehr oder weniger starkem Überdruck ausgesetzt ist und die Atmung über längere Zeit nur durch eine künstliche Versorgung mit Atemgasen möglich ist, ist Tauchen selbst bei guter körperlicher Fitness mit Gesundheitsrisiken (z.B. Dekompressionskrankheit, Tiefenrausch, Lähmungen, CO2-Vergiftungen) und der Gefahr eines Tauchunfalls verbunden. In diesem Zusammenhang haben Tauchmediziner die Aufgabe, Sport- und Berufstaucher über die Tauchrisiken aufzuklären, ihre Tauchtauglichkeit zu überprüfen sowie Tauchunfälle zu behandeln. "Tauchmediziner" ist dabei jedoch keine von der Bundesärztekammer offiziell anerkannte Berufsbezeichnung, sondern eine Zusatzqualifikation für Ärzte, mit der sie sich beispielsweise eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen oder ihr Hobby in ihren Beruf integrieren können. Für ihre Tätigkeit benötigen sie unter anderem Spezialkenntnisse über die körperlichen Reaktionen beim Tauchen allgemein und bei bestimmten Tauchverfahren (z.B. Höhlen-, Apnoe- oder Mischgastauchen), Tauchsicherheitsmaßnahmen, Kontraindikationen (z.B. körperliche und psychische Erkrankungen) sowie Behandlungsmöglichkeiten bei Notfällen (z.B. HBO-Therapie – Sauerstofftherapie in Druckkammern).
Zwar kann in Deutschland grundsätzlich jeder approbierte Arzt ohne spezifische Qualifikation tauchmedizinische Behandlungen durchführen und Tauglichkeitsatteste ausstellen, allerdings auch dafür haftbar gemacht werden. Seit 1996 bietet die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.) deshalb allen interessierten Ärzten die Möglichkeit, sich nach einheitlichen Richtlinien in verschiedenen Einrichtungen (z.B. Universitätskliniken, Druckkammerzentren) in Deutschland, Österreich und der Schweiz aus- und weiterbilden zu lassen: Für die Teilnahme am Grundkurs "Tauchtauglichkeits-Untersuchungen" wird lediglich ein Tauchschein vorausgesetzt. Anschließend können das "Taucherarzt"- oder das "Druckkammerarzt"-Diplom erworben werden. Diese und weitere Diplome besitzen jeweils drei Jahre Gültigkeit und verpflichten so zu ständiger Weiterbildung.
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