Im Interesse missbrauchter Kinder - in Ausnahmefällen dürfen Ärzte ihre Schweigepflicht verletzen

Wenn bei Ärzten der Verdacht besteht, dass ein Kind missbraucht wurde, so dürfen sie dies an Dritte weitergeben

Von Cornelia Scherpe
28. Oktober 2011

Jeder weiß, dass Ärzte an die sogenannte Schweigepflicht gebunden sind. Das bedeutet, dass sie alle Informationen, die sie von einem Patienten erhalten, nicht einfach weitergeben dürfen.

Ein neu erlassenes Gesetz relativiert diese Schweigepflicht. In den letzten Monaten und Jahren haben vermehrt Missbrauchsfälle an Kindern die Gesellschaft erschüttert.

Ärzte sind von Schweigepflicht entbunden, wenn der Verdacht des Kindesmissbrauchs besteht

Der Staat hat darauf reagiert und entbindet alle Ärzte ab sofort von der Schweigepflicht, wenn sie bei der Behandlung eines Patienten den Verdacht auf Kindesmissbrauch haben. Das neue Kinderschutzgesetz soll die Ermittlung und Verhaftung von Kinderschändern beschleunigen. Man hofft durch die Mitarbeit der Ärzte so viele Kinder vor einem grausamen Schicksal zu bewahren.

Hebammen sollen Eltern auch in Erziehungsfragen schulen

Auch die Jugendämter sind durch das neue Gesetz zu schärferen Kontrollen von Problemfamilien verpflichtet. Zudem soll es eine Förderung der Hebammen geben. Die Fachkräfte erhalten vom Staat insgesamt 120 Millionen Euro als Fördergelder, um aktiver in den Familien tätig werden zu können.

Sie sollen künftig nicht mehr nur bei der Geburtsvorbereitung helfen, sondern die Eltern in Erziehungsfragen schulen. Auch die ersten Wochen nach der Geburt sollen die Hebammen vor Ort sein, um die Entwicklung der Eltern-Kind-Beziehung einzuschätzen.

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