Der Betriebsarzt hat gegenüber dem Arbeitgeber nur teilweise eine Schweigepflicht

Von Melanie Ruch
7. April 2011

Wenn sich jemand auf eine Stelle bewirbt, kann es sein, dass der Arbeitgeber vor der Einstellung des Bewerbers eine Untersuchung durch den Betriebsarzt von ihm verlangt. Wenn sich der Bewerber dazu bereiterklärt, muss er den Betriebsarzt jedoch mit seiner Unterschrift von der Schweigepflicht befreien.

Im Klartext heißt das, der Betriebsarzt darf eigentlich vertrauliche gesundheitliche Daten des Bewerbers an den Arbeitgeber weitergeben. Zwar wurde diese verpflichtende Entbindung der Schweigepflicht bereits als datenschutzwidrig erkannt, doch das Problem wurde bisher noch nicht gesetzlich behoben.