MarieBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Letzte Woche war ich in einer Klinik und mußte dort untersucht werden. Während dieser Untersuchung stellte sich heraus, daß diese Ärztin meinen Hausarzt privat kennt. Von diesem wurde ich jedoch nicht überwiesen. Wie sieht es mit der Schweigepflicht aus? Darf die Ärztin im Krankenhaus sich Informationen bei ihrem Bekannten - meinem Hausarzt - ohne meine Einwilligung holen, auch wenn der mich gar nicht in die Klinik überwiesen hat?
TiniBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Schweigepflicht ist schweigepflicht,niemand darf sich ohne dein einverständnis über dich austauschen. tut er es doch, darfst du ihn bei der ärtzekammer melden und im schlimmsten fall verliert er seine zulassung.
TiniBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Schweigepflicht ist schweigepflicht,niemand darf sich ohne dein einverständnis über dich austauschen. tut er es doch, darfst du ihn bei der ärtzekammer melden und im schlimmsten fall verliert er seine zulassung.
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