24. Juni 2010
Das Studium der Rechtsmedizin dauert fünf Jahre. Ein Rechtsmediziner kann umfassende Weiterbildungen absolvieren.
Jeder Arzt muss zuerst das Grundstudium der Medizin abschließen, um ein Facharztstudium beginnen zu können. Das Grundstudium dauert zwölf Semester und drei Monate und endet mit einer Prüfung. Gilt die Prüfung als bestanden, so kann der Arzt seine Approbation erlangen und in einem Bereich der Medizin sein Facharztstudium absolvieren. Neben der Rechtsmedizin kann der Arzt z.B. auch in den Bereichen Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Pathologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Chirurgie seinen Facharzt machen.
Das Studium zum Facharzt für Rechtsmedizin dauert nach dem Grundstudium fünf Jahre. In dieser Zeit muss der angehende Rechtsmediziner in verschiedenen medizinischen Bereichen wie z.B. der Psychiatrie, der Pathologie oder der Allgemeinmedizin arbeiten. Die überwiegende Zeit wird jedoch in einem rechtsmedizinischen Institut absolviert. Auch dieses Facharztstudium endet mit einer Prüfung. Voraussetzung für das Bestehen dieser Prüfung ist eine bestimmte Anzahl an selbstständig durchgeführten Obduktionen und erstellten Gutachten.
Die meisten Ärzte promovieren und erhalten dadurch ihren Doktortitel.
Im Rahmen von Weiterbildungen können Fachärzte verschiedene Zusatzbezeichnungen erreichen. Ein Facharzt für Rechtsmedizin kann die Zusatzbezeichnungen Medizinische Genetik und Sozialmedizin erlangen.
Für Rechtsmediziner gibt es auch diverse Fortbildungsveranstaltungen z.B. zum Thema häusliche Gewalt oder Spurensicherung.
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