24. Juni 2010
Rechtsmediziner haben ein vielfältiges Aufgabengebiet. Meist sind diese Fachärzte als angestellte Ärzte tätig.
Rechtsmediziner werden auf Anordnung eines Gerichtes, der Polizei oder anderer Behörden tätig, um bei einem Verstorbenen festzustellen, wann dieser verstorben ist, was die Todesursache war, ob der Mensch eines natürlichen Todes gestorben ist oder nicht und wer der Verstorbene ist (sofern dies nicht bekannt ist). Bei dieser Tätigkeit darf der Rechtsmediziner nicht mit einem Pathologen verwechselt werden. Dieser führt zwar auch Obduktionen durch, jedoch nicht im Auftrag eines Gerichtes. Während einer Obduktion untersucht der Rechtsmediziner die Organe des Verstorbenen, das Blut, die Haare, die Haut usw. Dazu werden auch Proben entnommen und unter einem Mikroskop untersucht. Nach der Obduktion balsamiert der Rechtsmediziner den Verstorbenen ein, wenn z.B. ein Weitertransport ins Ausland geplant ist. Der Rechtsmediziner erstellt ein ausführliches Gutachten über seine Tätigkeit und leitet dieses an den Auftraggeber (z.B. die Staatsanwaltschaft) weiter.
Auch bei ungewöhnlichen Todesfällen kann es vorkommen, dass ein Rechtsmediziner hinzu gerufen wird. Diese Tätigkeit gehört zum Bereich Thanatologie. Der Rechtsmediziner begutachtet dazu teilweise auch den Tatort, an dem der Mensch verstorben ist und kann so feststellen, ob Fundort und Sterbeort identisch sind. Zusätzlich kann der Rechtsmediziner dann auch leichter analysieren, wie einzelne Verletzungen entstanden sind.
Ist ein Patient oder seine Angehörigen der Meinung, dass der behandelnde Arzt einen gravierenden Fehler begangen hat, so ist es auch die Aufgabe des Rechtsmediziners, den möglichen Behandlungsfehler zu überprüfen. Der Rechtsmediziner erstellt über seine Arbeit dann ein Gutachten.
Der Rechtsmediziner kennt sich jedoch auch im Bereich von Drogen und Alkohol aus und kann feststellen, welche Auswirkungen diese Stoffe auf den menschlichen Körper haben.
Rechtsmediziner werden auch dann aufgesucht, wenn ein möglicher Kindesmissbrauch vorliegt. Auch Gewalteinwirkungen vom Partner oder anderen Personen können der Grund für die Untersuchung durch einen Rechtsmediziner sein. Neben diesen Tätigkeiten werden Rechtsmediziner auch dann konsultiert, wenn eine Reisefähigkeit oder Vernehmungsfähigkeit (z.B. bei Gefangenen) geprüft werden muss.
Werden im Rahmen z.B. von Ausgrabungen Knochen gefunden, so können hinzu gerufene Rechtsmediziner untersuchen, ob die Knochen von einem menschlichen oder tierischen Skelett stammen, wie lange das Lebewesen bereits verstorben ist, wie und warum es gestorben ist, welches Geschlecht es hatte usw.
Eine weitere Aufgabe eines Rechtsmediziners besteht darin, Fotos (z.B. Radarfotos) mit Personen oder anderen Fotos zu vergleichen und so herauszufinden, um welche Person es sich handelt. Dies ist neben den Radarmessungen z.B. auch wichtig, wenn eine Straftat über eine Überwachungskamera gefilmt wurde und die Person nur schlecht zu erkennen ist.
Auch DNA-Tests werden von Rechtsmediziner durchgeführt. Dies geschieht z.B. im Rahmen eines Vaterschaftstestes, bei dem der Rechtsmediziner durch Untersuchungen feststellen kann, ob der Einsender der Probe auch der genetische Vater des Kindes ist. Auf Anweisung z.B. der Polizei können Rechtsmediziner an einem Tatort auch DNA-Spuren sichern.
Blutalkoholanalysen werden ebenfalls von Rechtsmediziner durchgeführt. Dies geschieht z.B. dann, wenn die Polizei einen zu hohen Alkoholspiegel im Blut feststellen konnte. Anschließend wird der betroffenen Person von einem Rechtsmediziner Blut abgenommen und nochmals differenziert auf die Menge des Alkohols im Blut untersucht.
Rechtsmediziner untersuchen demnach nicht nur verstorbene Personen sondern auch lebende und sowohl junge als auch alte Menschen. Sie gehören jedoch nicht zu den Fachärzten, die eine Praxis haben und dort die Patienten behandeln oder auf Überweisung eines anderen Arztes tätig werden.
Viele rechtsmedizinische Institute bieten auch Schulungen für andere Fachärzte sowie auch für Polizisten an.
Meist arbeiten Rechtsmediziner als angestellte Ärzte in rechtsmedizinischen Instituten, die häufig großen Krankenhäusern angeschlossen sind. Auch in der Forschung können Rechtsmediziner arbeiten.
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