30. Oktober 2008
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland in Göttingen weist Patienten darauf hin, dass Ärzte verpflichtet sind, dem Patienten Röntgenbilder ausleihen zu müssen.
Auch wenn die Röntgenbilder Eigentum des Arztes sind, müssen sie für eine Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt ausgehändigt werden, um so weiteres Röntgen zu verhindern. Falls ein Arzt sich weigern sollte die Bilder auszuhändigen, sollte man die Krankenkasse oder die kassenärztliche Vereinigung über das Handeln des Arztes informieren. Falls auch die Anforderung der Bilder durch den Kollegen nicht helfe, sollte man sich Rechtsbeistand holen.
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