2. Januar 2008
Von R. Bachmann
Seit der Novellierung des alten Krankenpflegegesetzes von 1985 lautet die Berufsbezeichnung der Kinderkrankenschwester bzw. des Kinderkrankenpflegers nun "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" bzw. "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger". Es handelt sich um einen staatlichen Ausbildungsberuf der eng verwandt ist mit der Gesundheits- und Krankenpflegerin, bekannt unter der Berufsbezeichnung Krankenschwester oder Krankenpfleger.

Die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin findet an staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen, die einem Krankenhaus angeschlossen sind, statt und gliedert sich in theoretische und praktische Teile. Die Ausbildung endet nach 3 Jahren durch eine staatliche Prüfung. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind zuständig für die Pflege und Betreuung von kranken Kindern, Jugendlichen und Säuglingen. Sie arbeiten vorwiegend in Krankenhäusern aber auch in den ambulanten Einrichtungen sowie in Kinderheimen, Behinderteneinrichtungen und Erholungs- bzw. Kurheimen. Da in den Kliniken und Einrichtungen die kleinen Patienten rund um die Uhr betreut werden müssen arbeiten Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen meistens im Schichtdienst.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind eigenverantwortlich zuständig für die Pflege und Versorgung kranker und pflegebedürftiger Säuglinge, Kinder und Jugendlicher. Ihnen obliegt die Begleitung der Säuglinge, Kindern und Jugendlichen beim Gesundwerden. Während der gesamten Pflegedauer halten die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen engen Kontakt mit den Eltern der ihnen anvertrauten Patienten. Sie beraten und begleiten die Eltern auch, so dass diese die Pflege anschließend selbst weiterführen können.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen arbeiten in den Kliniken und anderen Einrichtungen eng mit den anderen Berufen im Gesundheitswesen, insbesondere mit den Ärzten, zusammen. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen waschen und betten die Patienten, sie wickeln Säuglinge und Kleinkinder und ergänzen die ärztlichen Maßnahmen, indem sie Aufgaben der Behandlungspflege durchführen: sie wechseln Verbände, verabreichen nach ärztlicher Anordnung Medikamente, assistieren bei ärztlichen Untersuchungen und operativen Eingriffen. Ihnen obliegt auch die Bedienung und Überwachung medizinischer Apparate. Ein nicht unwesentlicher Teil ihrer Arbeit ist auch die psychologische Betreuung der ihnen anvertrauten kleinen Patienten.
Wie der Name schon sagt sind Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen auch für die Gesundheitspflege zuständig. In Gesundheitserziehung, -vorsorge und -nachsorge versuchen sie, ein Bewusstseins der Patienten bzw. deren Eltern für eine gesunde Lebensweise zu erreichen. Sie beraten in allen Fragen gesunder Lebensführung. Eine besondere psychische Herausforderung für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen besteht in der Betreuung schwer kranker oder sterbender Kinder und deren Eltern.
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