Funktion und Ablauf der Jugendsprechstunde und Jugenarbeitsschutzuntersuchung

Kinderärzte betreuen ihre Patienten oft von Geburt an. Sie führen alle Vorsorgeuntersuchungen durch und sind die ersten Ansprechpartner bei allen kleinen und großen Wehwehchen der Kinder. Doch auch über das Kindesalter hinaus bleiben die Kinderärzte wichtige Begleiter auf dem Weg ins Erwachsenenalter.

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion

Bis die Kinder aus dem Haus sind

Wenn ein Kind das Licht der Welt erblickt, dann ist die Freude groß, wenn das Baby kerngesund ist. Damit das nach Möglichkeit im Laufe des Lebens auch immer so bleibt, werden praktisch von Geburt an regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen gemacht. Und während Erwachsene zu ihren Vorsorgeuntersuchungen ihren Hausarzt oder einen Spezialisten aufsuchen, suchen Eltern mit ihrem Neugeborenen einen Kinderarzt auf.

Der Kinderarzt des Vertrauens wird das Kind nun in zahlreichen Untersuchungen auf seine Gesundheit und seinen Entwicklungsstand hin untersuchen. Im Laufe der ersten Lebensjahre stehen dann zahlreiche Besuche beim Kinderarzt an.

Und auch während der gesamten Schulzeit ist der Kinderarzt für seine Patienten da. Selbst darüber hinaus können Kinder noch zu ihrem Arzt gehen. Denn auch wenn sie zum Beispiel mit 16 Jahren die Schule verlassen und längst keine Kinder mehr sind, spielt der Kinderarzt häufig noch eine wichtige Rolle im Leben der nun Jugendlichen.

Die Jugendsprechstunde

Die Zeit zwischen Kindheit und Erwachsensein ist für Heranwachsende oft mit zahllosen Problemen gepflastert. Der Gedanke an die eigene Gesundheit kommt bei den Jugendlichen daher meist viel zu kurz. Dennoch sollten sich auch sie regelmäßig im Rahmen der Jugendsprechstunde untersuchen lassen.

Die Zeit der Veränderung

Die Pubertät ist eine wirklich schwierige Phase im Leben. Der Körper verändert sich rasant und plötzlich fühlt man sich völlig fremd in der eigenen Haut. Und die spielt gerade in der Pubertät oft auch noch richtig verrückt.

Doch Pickel und Akne sind längst nicht die einzigen Probleme, mit denen sich Heranwachsende herumschlagen müssen. So entwickeln gerade Mädchen in dieser Lebensphase das erste Mal ein Gefühl für ihren Körper und dessen Wirkung auf andere.

Leider entspricht die subjektive Sicht auf den eigenen Körper dann häufig nicht mehr den Tatsachen, da sich gerade junge Mädchen oft auf falsche Vorbilder (superschlanke Models, die mit Bildbearbeitungsprogrammen auf ein vermeintlich perfektes Maß getrimmt wurden) fixieren.

Und das schadet gerade in der Wachstumsphase nicht nur den Gelenken und Knochen - Übergewicht kann auch zu Folgeerkrankungen wie Diabetes führen.

  • Darüber hinaus haben Jugendliche oft auch einen sehr ungesunden Lebenswandel.

Es wird viel Fast Food konsumiert, viele junge Menschen beginnen zu rauchen und auch Alkohol wird nun ein Thema.

Und gerade diese ersten (negativen) Erfahrungen in Sachen Liebe führen, zusammen mit

häufig auch zu psychischen Problemen. Über all diese Veränderungen im Leben wird die eigene Gesundheit plötzlich vollkommen irrelevant. Dabei sind Vorsorgeuntersuchungen auch für Heranwachsende enorm wichtig. Da die sich natürlich nicht mehr zwischen Müttern mit ihren Babys und Kleinkindern in den Warteraum ihres Kinderarztes setzen möchten, bieten die Kinderärzte auch spezielle Jugendsprechstunden an.

Bestandteile

Die Jugendsprechstunde ist im Prinzip eine ganz normale Sprechstunde beim Arzt. Lediglich die Tatsache, dass der Arzt sich hier vor allem mit typischen Beschwerden der Pubertät befasst, macht den Unterschied aus.

J1

Über die Beratung und Behandlung der Beschwerden hinaus, finden im Rahmen der Jugendsprechstunde auch Vorsorgeuntersuchungen statt. So können Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren die Vorsorgeuntersuchung J1 durchführen lassen. Diese Untersuchung wird von allen Krankenkassen bezahlt.

  • Bei dieser Untersuchung werden unter anderem die Größe und das Gewicht festgestellt. Der Arzt kann so ermitteln, ob ein Übergewicht vorliegt oder ob zum Beispiel eine pubertätstypische Essstörung erkennbar ist. Daneben kann auch eine Prognose zum Wachstum gemacht werden.
  • Darüber hinaus werden im Rahmen der J1 auch das Blut und der Urin untersucht,
  • das Skelett wird untersucht und
  • der Impfstatus wird überprüft.

J2

Neben der J1 gibt es im Rahmen der Jugendvorsorge auch die J2, die im Alter zwischen 16 und 17 Jahren durchgeführt wird.

Diese Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen bezahlt. Dennoch sollte sie in Anspruch genommen werden. Da die meisten Jugendlichen ihren Kinderarzt schon seit Jahren kennen, können sie mit ihm auch besonders vertraulich über persönliche Belange, wie

sprechen. Die im Rahmen der Jugendsprechstunde erörterten Themen unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Da die meisten Jugendlichen nach dem Abschluss ihrer schulischen Laufbahn noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, also noch nicht volljährig sind, unterliegen sie dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Im Rahmen dieses Jugendarbeitsschutzgesetzes ist es vorgesehen, dass sich Jugendliche vor dem Antritt einer Berufsausbildung auf ihre Eignung hin untersuchen lassen müssen. Diese Eignungsuntersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) ist für Heranwachsende zwischen 15 Jahren und dem Erreichen des 18. Geburtstags Pflicht. Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.

Benötigte Unterlagen

Bevor eine Jugendschutzuntersuchung durchgeführt werden kann, muss sich der Jugendliche zunächst einmal einen Berechtigungsschein auf dem zuständigen Meldeamt besorgen. Die für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung notwendigen Unterlagen sind aber auch häufig direkt in den Schulen erhältlich. Die Unterlagen werden zusammen mit den Eltern (Sorgeberechtigten) ausgefüllt. Neben den ausgefüllten Formularen sollte auch der Impfausweis zur Untersuchung mitgebracht werden.

Ablauf der Untersuchung

  • Bei der Untersuchung wird der Arzt unter anderem die Sehfähigkeit (in die Nähe, in die Ferne und Farbsehen) testen.
  • Auch das Hörvermögen wird getestet.

Zudem werden

Danach wird der Jugendliche auf seine körperliche Entwicklung hin untersucht. Dabei geht es vor allem darum, festzustellen, ob

  • beispielsweise das Skelett altersgerecht entwickelt ist
  • eine Fehlhaltung vorliegt oder
  • eventuell gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen.

Dabei kann es sich zum Beispiel um eine orthopädische Beeinträchtigung, eine Allergie oder um Krankheiten wie Diabetes handeln.

Bei dieser Untersuchung geht es aber nicht nur darum, festzustellen, ob der Jugendliche aktuell für die Ausübung eines bestimmten Berufs geeignet ist, sondern auch darum, ob das angestrebte Berufsziel sich eventuell negativ auf die weitere Entwicklung des Jugendlichen auswirken könnte.

Sollte der Arzt dementsprechende Bedenken haben, so muss der betroffene Jugendliche spätestens ein halbes Jahr nach Aufnahme der Arbeit zu einer Folgeuntersuchung erscheinen. Stellt der Arzt im Rahmen der Untersuchung zum Beispiel fest, dass der Jugendliche aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht dazu geeignet ist eine schwere körperliche Arbeit (zum Beispiel als Maurer) auszuüben, dann darf der betroffene Jugendliche nicht von entsprechenden Arbeitgebern (zum Beispiel Baufirmen) beschäftigt werden.

Aber auch vorliegende Allergien oder Erkrankungen des Jugendlichen können dazu führen, dass er bestimmte Tätigkeiten nicht (vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres) aufnehmen darf.

Vertrauensbasis und Schweigepflicht

Ein Kinderarzt begleitet ein Kind damit praktisch bis zum Erreichen der Volljährigkeit. In diesen Jahren finden zahlreiche

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Behandlungen
  • Impfungen und
  • Gespräche zwischen dem Patienten und seinem Arzt

statt. Damit entsteht im Laufe der Jahre ein großes Vertrauen, auf das Kinder bauen können. Denn so unterliegen zum Beispiel die Gespräche mit dem Arzt im Rahmen der Jugendsprechstunde der ärztlichen Schweigepflicht.

Werden im Rahmen dieser Sprechstunde also "heikle Themen" besprochen, so muss der Jugendliche nicht befürchten, dass seine Eltern etwas davon erfahren. Allerdings können die Jugendlichen ihren Arzt auch von ihrer Schweigepflicht entbinden, wenn sie zum Beispiel ausdrücklich wünschen, dass der Arzt mit den Eltern über ein bestimmtes Problem reden soll. Der Kinderarzt hat somit auch die Funktion eines Mittelsmannes zwischen Kindern und Eltern.