14. November 2008
Auch wenn die Eltern nicht bereit sind die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung ihres Kindes zu zahlen, darf ein Kieferorthopäde dem Kind die Behandlung nicht verweigern.
Ein Kieferorthopäde ist auch ohne Zuzahlung zu einer Behandlung verpflichtet, so die Aussage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Leider ist es häufig der Fall, dass Eltern die Zuzahlung von bis zu 1.000 Euro nicht immer selber tragen können und ihrem Kind die Behandlung verweigert wird.
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