20. Mai 2010
Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist nicht gesetzlich geregelt. Ein Heilpraktiker kann sich in vielen Bereichen fortbilden.
Es gibt in Deutschland keine bundeseinheitliche Ausbildung für Heilpraktiker. Verschiedene private und staatliche Schulen bieten Ausbildungen an, die selbst bezahlt werden müssen. Voraussetzungen für eine Ausbildung als Heilpraktiker ist ein Mindestalter von 25 Jahren bei der Prüfung, ein ärztliches Attest über die Eignung zu diesem Beruf sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Zusätzlich muss mindestens ein Hauptschulabschluss vorgewiesen werden und eine Genehmigung vom Gesundheitsamt vorliegen. Um die Genehmigung zu erhalten, muss sich der angehende Heilpraktiker schriftlich und teilweise auch mündlich testen lassen. Das Gesundheitsamt überprüft dadurch, ob von dem Bewerber eine Gefährdung für die Bevölkerung ausgeht, wenn er als Heilpraktiker behandelt.
In der Regel dauert die Ausbildung zum Heilpraktiker etwa zwei bis drei Jahre. Nach Ende dieser Zeit erfolgt eine Prüfung, die jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt ist.
Ein Heilpraktiker kann sich in vielen Bereichen fortbilden. Viele Heilpraktiker nehmen an Weiterbildungen im Bereich der Osteopathie teil und sind nach einigen Jahren ausgebildete Osteopathen.
Ein Heilpraktiker kann auch Zusatzbezeichnungen wie z.B. Aromatherapie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Kinesiologie oder Hypnose tragen. Diese können im Rahmen von Fortbildungen erworben werden.
Zusätzlich werden viele weitere Fortbildungen für Heilpraktiker angeboten. Dazu zählt z.B. die Spezialisierung auf einen Kinderheilpraktiker.
Die Ausbildung ist nicht bundeseinheitlich geregelt - die Prüfung schon.
Dementsprechend richten sich die Ausbildungsinhalte i....
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