Frauenarzt muss neues Kinderwunschzentrum in der Nachbarschaft dulden

Von Dörte Rösler
1. August 2013

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Ärzte auch Konkurrenz akzeptieren müssen. Damit haben die Richter die Klage eines Gynäkologen abgewiesen, der seine Praxis durch ein neues Kinderwunschzentrum im Nachbarort bedroht sah. Die Interessen der Patienten haben nach Ansicht des Gerichts Vorrang vor dem wirtschaftlichen Wohlergehen der Mediziner.

Bevor ein Arzt in Deutschland eine Praxis eröffnen darf, muss er eine Genehmigung der Ärztekammer einholen. So soll garantiert werden, dass die Ärzte sich nicht auf bestimmte Standorte konzentrieren, während es anderswo an medizinischer Versorgung mangelt. De facto bedeutet dies einen gewissen Schutz vor Konkurrenz.

Die Ärztekammern müssen laut diesem Urteil aber nicht auf die ökonomischen Interessen bereits niedergelassener Ärzte achten.