Frauenarzt ist unterhaltspflichtig bei fehlerhafter Verhütungsbehandlung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. Februar 2006

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Frauenarzt Schadensersatz leisten muss, wenn er bei der Verhütungsbehandlung der Frau einen Fehler gemacht hat und dadurch ein ungewolltes Kind entstanden ist. Der Unterhalt für das Kind kann ab der Geburt auf den Gynäkologen abgewälzt werden.

In dem Jahr 2002 hatte sich eine Frau mit einem langwirkenden Verhütungsmittel (Kontrazeptivum) behandeln lassen, da sie in einer frischen Beziehung nicht schwanger werden wollte. Die Frau wurde trotz Behandlung schwanger.