Ein Arzt ist gesetzlich zur Aushändigung der Krankenakte verpflichtet

Von Heidi Albrecht
8. Juli 2013

Möchte ein Patient Einsicht in seine Krankenakte nehmen, so darf der Arzt dies nicht verweigern. Dieser ist sogar per Gesetz dazu verpflichtet die Akte in Kopie auszuhändigen. Hierfür darf er allerdings eine Gebühr von bis zu 50ct pro Seite nehmen. Weigert sich der Arzt sollten sich Patienten auf den Paragraphen 630g im Bürgerlichen Gesetzbuch berufen, denn hier ist das ganze verankert.

Ist der Arzt weiterhin nicht bereit, die Akte herauszugeben, dann sollte ein schriftlicher Antrag darauf eingereicht werden. Idealerweise ist der Brief als Einschreiben mit Rückschein abzuschicken oder persönlich in der Praxis abzugeben, um dort den Erhalt quittieren zu lassen. Das ist Grundlage für den nächsten Schritt, denn danach kann und darf sich bei der zuständigen Ärztekammer beschwert werden. Im Schreiben muss dem Arzt allerdings unbedingt eine Frist gesetzt werden.

Sind all diese Mittel wirkungslos, bleibt am Ende nur noch der Gang zu einem Anwalt. Gründe, weshalb Ärzte sich weigern, Krankenakten herauszugeben, können recht verschieden sein. Oftmals vermuten allerdings die Patienten eine Fehlbehandlung oder aber unnütze Doppelbehandlungen und möchte mit der Akte eine zweite Meinung einholen.