26. Juni 2008
Patienten, die für eine Behandlung durch den Chefarzt bezahlen, haben auch Anspruch darauf, berichtet die „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen III ZR 144/7).
Kann der Arzt eine Operation etwa wegen eines Urlaubs nicht selbst vornehmen, muss der Patient darüber so früh wie möglich informiert werden und die Möglichkeit erhalten, den Eingriff – wie ein gesetzlich Versicherter – ohne Zuzahlung vom diensthabenden Arzt vornehmen zu lassen.
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