Ein Arzt-Rezept ist nicht unbegrenzt gültig

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
23. November 2012

Wer von seinem Arzt ein Rezept erhält, der muss dies auch innerhalb einer bestimmten Frist in einer Apotheke einlösen. Die meisten Patienten erhalten von ihrem Arzt das rote Rezept, das sogenannte Kassenrezept, das man innerhalb eines Monats einlösen sollte, damit auch die jeweilige Krankenkasse ihren Anteil bezahlt. Im Prinzip ist dies Rezept aber drei Monate gültig.

Nun gibt es aber noch weitere Arten von Rezepten, wie das Privatrezept, das meistens blau ist. Auch dieses Rezept hat eine Gültigkeit von drei Monaten, aber hier bezahlt der Patient erst einmal das Medikament in der Apotheke und reicht anschließend die Rechnung bei seiner Krankenversicherung für die Rückerstattung ein.

Bei dem grünen Rezept muss der Patient immer das darauf empfohlene Medikament selber bezahlen, dafür ist dieses Rezept allerdings unbegrenzt gültig.

Schließlich gibt es noch ein Sonderrezept, das gelb gefärbt ist, und für Arzneien gilt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dieses Rezept ist nur sieben Tage gültig und wird meistens für sehr starke Schmerzmittel verordnet.