Bei Terminabsage - keine Entschädigung für den Arzt

Von Ingrid Neufeld
5. Oktober 2012

Wer kennt das nicht: Der Arzttermin ist lange ausgemacht, doch buchstäblich in letzter Minute kommt ein anderer Termin dazwischen. Der Behandlungstermin wird abgesagt und im besten Fall hat man es mit einer verständnisvollen Arztpraxis zu tun; im schlechtesten Fall wird der Patient vom Arzt jedoch auf Ausfall verklagt.

Das Amtsgericht Bremen hat nun entschieden, dass ein Patient einen Termin jederzeit stornieren kann, ohne dass ihm dafür Kosten entstehen. Es gelten dieselben Bedingungen wie beim Stornieren einer Dienstleistung, wie etwa bei einem Friseurbesuch.

Die weitere Begründung des Amtsgerichts: Durch eine Terminabsage hätte ein Arzt schließlich keine Leistung erbracht, also stünde ihm auch kein Geld zu.