18. November 2007
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) hat den Fachärzten untersagt, bei Kassenpatienten Impfungen gegen Grippe, Röteln, Diphtherie oder Tetanus durchzuführen. Das Bundesgesundheitsministerium stimmte der neuen Richtlinie zu.
Im letzten Jahr führten Frauenärzte in Berlin etwa 12.000 Grippeschutzimpfungen durch. Da Fachärzten nun ein Impfverbot auferlegt wurde, befürchtet Burkhard Bratzke, Vorstand der KV, nun ein Rückgang bei den Schutzimpfungen. Nun dürfen nur noch Hausärzte sowie Kinderärzte (wenn die Patienten unter 18 sind) die wichtigen Impfungen vornehmen.
Geltendes Recht besagt, dass Fachärzte eine Fortbildung nachweisen müssen, um Impfungen durchzuführen.
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