Unheilbar Kranken dürfen tödliche Medikamente von Ärzten verabreicht werden

Von Max Staender
3. April 2012

Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt mit einem Urteil entschieden, dass unheilbar kranken Patienten in speziellen Fällen tödliche Medizin verabreicht werden darf. Zuvor wurde einem Arzt aus ärztlicher Ethik verboten, dass er einem Sterbewilligen solch eine Medizin gibt. Die Richter waren jedoch der Meinung, dass ein generelles Verbot solch eines assistierten Selbstmordes zu weit geht, falls der Mediziner in einen Gewissenskonflikt gerät.

Dies würde beispielsweise zutreffen, wenn zwischen dem unheilbar Kranken und dem behandelnden Arzt eine persönliche Beziehung steht oder eine Begrenzung des Leidens nicht machbar ist. Allerdings ist die Abgabe tödlicher Medizin an psychisch Kranke oder gesunde Menschen nach wie vor streng verboten.