Arztbesuch auf dem Lande kann teuer werden

Die Fahrtkosten bei einem Arztbesuch auf dem Land werden nur in bestimmten Fällen erstattet

Von Ingo Krüger
9. August 2011

Wer auf dem Lande lebt und zum Arzt muss, hat möglicherweise nicht nur einen kilometerweiten Anfahrtsweg vor sich, sondern muss für die Fahrtkosten auch noch selber aufkommen. Dies erklärte Rainer Sbrzesny von der Bundesgeschäftsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) in Berlin.

Krankenkasse kommt nicht für Fahrtkosten auf

Zwar gebe es einen nicht zu leugnenden Ärztemangel in der Provinz, so Sbrzesny, dies habe aber nicht dazu geführt, dass die Krankenkassen Patienten, die weit entfernt von der nächsten Arztpraxis lebten, prinzipiell die Fahrtkosten erstatteten. Auch die Kassen, erklärt Sbrzesny, seien an den Paragrafen 60 Sozialgesetzbuch (SGB) V, indem die Kostenerstattung geregelt sei, gebunden.

Kostenerstattungen gibt es nur in bestimmten Fällen

Bezahlt würden Transporte zu Dialysebehandlungen sowie onkologische Strahlen- oder Chemotherapien. Auch wer einen Versichertenausweis mit der Einstufung "aG", "Bl" oder "H" habe oder Pflegestufe 2 oder 3 besitze, könne Fahrtkostenabrechnungen bei seiner Krankenkasse einreichen, so der Experte von der UPD. Eine vergleichbare Beeinträchtigung oder eine ambulante Behandlung über einen längeren Zeitraum würden ebenfalls dazu zählen. Alle anderen müssten für die Kosten selber aufkommen, teilt Sbrzesny mit.