11. Oktober 2004
Wer einen zweiten Facharzt aufsucht, um dessen Meinung zu einer Diagnose oder Therapie-Empfehlung einzuholen, für den ist erneut 10 Euro Praxisgebühr fällig. Den umstrittenen "Eintrittspreis" muss auch zahlen, wer den ärztlichen Notdienst in Anspruch nimmt, obwohl er schon einmal im gleichen Quartal beim Arzt, etwa dem Hausarzt, war.
Das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau rät, in diesen Fällen unbedingt eine Quittung zu verlangen und aufzubewahren. Zweimal muss die Praxisgebühr beim Notarzt nämlich nicht bezahlt werden.
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