Wo Patienten Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern erhalten

Bei der oftmals langwierigen Überprüfung eines Behandlungsfehlers können sie sich an diese Institutionen wenden

Von Ingo Krüger
6. Februar 2015

In jedem Jahr melden sich in Deutschland mehr als 12.000 Patienten wegen vermeintlicher Behandlungsfehler. In etwa 2200 Fällen bestätigten die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen einen solchen Fehler.

Kosten und Dauer

Bevor Betroffene rechtliche Schritte einleiten, sollten sie sich bewusst sein, dass solche Verfahren häufig mehrere Jahre dauern und daher Durchhaltevermögen erfordern. Dies kann eine zusätzliche psychische Belastung bedeuten.

Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz kommt nach einer Prüfung des Sachverhalts für den Anwalt auf und übernimmt die Kosten. Sonst müssen Kläger, die vor Gericht unterliegen, diese selbst tragen.

Untersuchung der Aktenlage

Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern können schon vorab Streitigkeiten beilegen. Betroffene können hier einen Antrag auf kostenlose Überprüfung ihres Falls stellen. Dies geschieht jedoch lediglich auf Basis der Aktenlage.

Eine zusätzliche Untersuchung kann es dagegen bei dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geben. Hier gilt aber eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten spezielle Unterstützung bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler an.

Beweispflicht und -erleichterung

Vermutete Behandlungsfehler lassen sich meist nicht so eindeutig feststellen - trotz Unterstützung von verschiedenen Stellen. Die Beweispflicht liegt in der Regel bei den Patienten.

Manchmal gibt es jedoch sogenannte Beweiserleichterungen, bei denen sich die Pflicht umkehrt - etwa, wenn der Arzt unzureichend dokumentiert hat und beispielsweise der OP-Bericht nicht vorhanden ist.