Nüchtern zur Blutabnahme - wichtige Hinweise für Patienten

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
26. Mai 2014

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen einem Patienten Blut abgenommen wird. Zu diesem Zweck wird er meist darum gebeten, nüchtern in der Praxis zu erscheinen. Vielen Menschen ist nicht bewusst, was dies genau bedeutet.

Klar ist in der Regel, dass man vor der Blutabnahme nichts essen, also mit leerem Magen in der Praxis erscheinen sollte. Was die Getränke angeht, kommen schon die ersten Unsicherheiten. Um diese im Vorfeld zu verhindern, sollte man bei der Terminabsprache nachfragen, was Nüchternheit genau bedeutet, denn es kommt auch auf den Untersuchungszweck an.

Kaffee, Tee und Säfte

Generell heißt es jedoch, es darf lediglich Wasser getrunken werden, in geringen Mengen ist auch Kaffee und Tee erlaubt, doch auch hier sollte vorher nachgefragt werden. Wichtig ist jedoch, diesen keinesfalls zu süßen oder mit Milch zu trinken. Ebenfalls tabu sind Säfte.

Viele Patienten müssen regelmäßig Medikamente einnehmen. Ob sie zwecks anstehender Blutabnahme darauf verzichten müssen, sollten sie ebenfalls vorher geklärt haben; eine eigenständige Absetzung sollte unbedingt vermieden werden.

Wann spielt Nüchternheit sonst noch eine Rolle?

Bei manchen anderen Untersuchungen hat die Nüchternheit eine wichtigere Bedeutung, sodass sich Betroffene an strengere Vorgaben halten müssen. So darf man zum Beispiel vor einer Bauch- oder Magenspiegelung bis zu sechs Stunden vorher auch nichts trinken, denn ansonsten können die Organe möglicherweise nicht so gut erkannt werden.

Vor einer Darmspiegelung ist man etwas freier, solang man es bei den Getränken bei klaren Flüssigkeiten belässt.