Wie oft muß man die Praxisgebühr im Quartal zahlen?

Ich muß gottseidank selten zum Arzt. Bei meinem Hausarzt hatte ich schon die Gebühr bezahlt, mußte aber dann am Ende des Quartals zu einem HNO-Arzt. Dort sollte ich nochmal 10 € bezahlen, obwohl ich die Quittung von meinem Hausarzt vorlegte. Ist das so richtig, das wäre ja fast schon Wucher? Wer kann mir dazu bitte Infos geben? Danke schon mal vorab. Gruß, FloydPauli

Antworten (3)

In der Tat, einmal Praxisgebühren im quartal zu zahlen ist okay. Alles andere ist unüblich und nicht gerechtfertigt, zumindestens wenn man die Überweisung vom Hausarzt vorlegt.

Praxisgebühr

Die Praxisgebühr wurde zum 01.Januar 2014 abgeschafft. Vorher hat man einmal im Quartal 10, 00 Eur vornehmlich beim Hausarzt bezahlt und von dort die Überweisungen zu den Fachärzten bekommen.

Es ist bzw. war in der Tat so, dass man eine Überweisung bei einem Facharzt vorlegen musste, wenn man diese nicht hatte, musste man 10, 00 Euro bezahlen. Viele Praxen haben diese 10, 00 Euro als Pfand genommen, wenn man dann die Überweisung für das laufende Quartal eingereicht bwz. nachgereicht hat, bekam man die 10, 00 Euro in der Facharztpraxis zurück. So sollte es korrekt laufen. Alles andere wäre unseriös und nicht korrekt gegenüber den Patienten, die einen Facharzt aufgesucht haben.

...

Wenn du ohne überweisung zum HNO arzt bist, sind 10 Euro zu zahlen, auch wenn du schon beim Hausarzt gezahlt hast.
Normal ist es so, das man beim Hausarzt 10 Euro bezahlt, zu weiteren Fachärzten gehts dann mit Überweisung.
Ausgenommen Zahnarzt und Notdienste.

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