Chirurgen Forum
Radiusfraktur (Smithfraktur )und Sehnenverlagerung bei 14 jährigem Mädchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Tochter Julia (14) zog sich bei einem Mopedunfall als Sozia am 05.05.2006 eine distal dislozierte Radiusfraktur zu, welche per Plattenosteosyntese behandelt wurde. Im Verlauf der Behandlung stellte sich ein Einwachsen der Daumenstrecksehne im Radius ein, wodurch ein Streckdefizit entstand. Dies wurde operativ im August 2006 durch Verlagerung der Zeigefingersehne zum Daumen behoben.Es wurde versucht die verwachsene Sehne vom Radius zu lösen. Dadurch ist eine sichtbare und fühlbare Verknöcherung oberhalb des Radius entstanden. Des Weiteren ist eine vollständige Streckung des Daumens bis zum heutigem Datum nicht möglich. Nun zu meiner Frage. Können in der Zukunft Folgeschäden durch die Sehnenverlagerung ( erneute Ruptur ), und bezüglich der sichtbaren Verknöcherung ausgeschlossen werden ?
Es geht hier um immaterielle Ansprüche an die gegn. Versicherung.
Besten dank für Ihre Antworten
Kerstin Weigel
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