Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Refraktionsbescheinigung?

Meine Augen habe sich seit einem Jahr überdurchschnittlich verschlechtert und bin deshalb mal zu einem Augenarzt gegangen. Danach erhielt ich eine Rechnung über 20 Euro für eine sogenannte "Refraktionsbescheinigung". Bekomme ich die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse wieder ersetzt? Wer kennt sich da aus und könnte mir dazu Infos geben? Danke vielmals. Gruß, Kugel

Antworten (2)

Rechnungen von Ärzten einfach bei der Krankenkasse einreichen.

Augenarzt und Rechnung

Eine Refraktionsbescheinigung vom Augenarzt sollte man unbedingt bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. In der Regel werden die Kosten dafür übernommen.

Allerdings hat der Arzt im Vorfeld die Pflicht darauf aufmerksam zu machen, wenn er eine private Abrechnung für sogenannte IGL leistungen erstellt.

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