20. Dezember 2007
Häufig wird das Arztgeheimnis von keiner geringeren als der Sprechstundenhilfe selbst außer Kraft gesetzt. Oft werden bei der Anmeldung persönliche Fragen gestellt, die andere Patienten mithören können. Die Mitpatienten werden somit zwangsläufig Lauscher dieser geheimen Informationen und zwar völlig illegitim.
Betroffene Patienten sind nicht dazu verpflichtet, ihre Daten vor anderen zu offenbaren. Daher rät eine Kommunikationsfachfrau: "Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wenn Ihnen die Situation zu indiskret ist." Ein klares "Nein" müsse die Sprechstundenhilfe in jedem Fall akzeptieren.
Die Schweigepflichtsverletzung in den Praxen ist immer ein großes Thema.
Natürlich passieren hier Fehler. Leider werden aber z...
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