Pflegekraft nur mit anerkannter Ausbildung

Von Carina Simoes Soares
8. Oktober 2010

Wer eine Pflegekraft für die häusliche Pflege benötigt, sollte sich auf jeden Fall nach Betreuung mit einer anerkannten Ausbildung umschauen. Das ist nicht nur in Bezug auf den Umgang mit dem Betroffenen wichtig, sondern auch für die Haftung im Schadensfall.

Nur qualifizierte Pflegekräfte sind dazu berechtigt, Grund- und Behandlungspflegemaßnahmen durchzuführen. Dazu gehöre das morgendliche Waschen, sowie die Anzieh- und Essenshilfe, so die Vorsitzende des Pflege-Selbsthilfeverbands. Unter den Behandlungspflegemaßnahmen versteht man alles vom Verbandswechsel bis zum Setzen eines Katheters - also Maßnahmen, die dringend von einer qualifizierten Kraft durchgeführt werden sollte.

Da für viele Angehörige eine solche Pflegekraft für den 24-Stunden-Dienst zu teuer ist, greifen manche auf billige Arbeitskräfte aus dem Ausland zurück. Empfohlen wird daher, beide Pflegekräfte zu kombinieren, so dass eine für die Grundmaßnahmen zuständig ist und eine qualifizierte Pflegerin dafür sorgt, dass die Behandlungspflegemaßnahmen erfüllt werden.