21. April 2010
Die Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin dauert drei Jahre. Nach erfolgreicher Ausbildung kann eine Zusatzqualifikation erworben werden.
Für die Ausbildung zum Altenpfleger bzw. –pflegerin wird Mittlere Reife benötigt. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn zuvor eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer erfolgreich absolviert wurde.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit fünf Jahre. Wurde zuvor eine Ausbildung als Altenpflegehelfer durchgeführt, so kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Die Auszubildenden benötigen ein Gesundheitsattest über die Eignung zu diesem Beruf sowie teilweise ein Führungszeugnis. Inhalt der Ausbildung ist zum einen die Theorie, zum anderen das praktische Arbeiten mit den alten Menschen.
Das theoretische Wissen wird in Berufsfachschulen für Altenpflege vermittelt. Dort lernen die angehenden Altenpfleger den Umgang mit alten Menschen, die medizinische und pflegerische Versorgung, gesetzliche Grundlagen usw. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in verschiedenen Einrichtungen der Altenpflege. Dort lernen die Auszubildenden das An- und Ausziehen der alten Menschen, wie sie Hilfestellung beim Essen geben können, das Waschen und Frisieren, das Gespräch mit Angehörigen und nicht zuletzt die medizinische Versorgung der alten Patienten. Die angehenden Altenpfleger lernen hier, wie ein Verband anzulegen und zu wechseln ist, wie der Blutdruck gemessen wird, wie ein Patient zur Vermeidung von Druckstellen gelagert wird, wie eine Spritze verabreicht wird usw.
Die Ausbildung wird erfolgreich abgeschlossen, wenn der Auszubildende die staatliche Prüfung besteht. Diese beinhaltet einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Teil.
Auch nach Abschluss der Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin werden regelmäßige Fortbildungen angeboten.
Altenpfleger können sich im Rahmen einer Weiterbildung zur Lehrkraft ausbilden lassen und dann an einer Berufsfachschule für Altenpflege unterrichten. Ferner können Weiterbildungen bzw. Studiengänge z.B. als Pflegedienstleitung oder Fachaltenpfleger für Psychiatrie absolviert werden. Zusätzlich können Altenpfleger auch den Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen erreichen.
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