Schuldig oder nicht schuldig? - Geschworene ziehen sich zur Beratung im Jackson-Prozess zurück

Von Melanie Ruch
4. November 2011

Im Juni 2009 starb Michael Jackson an einer Überdosis des Narkosemittels Propofol. Seitdem steht sein Leibarzt Conrad Murray unter dem Verdacht wegen grober Fahrlässigkeit den Tod des King of Pop herbeigeführt zu haben. Die Anhörungen im Prozess gegen den 58-jährigen Murray sind mittlerweile zu einem Ende gekommen. Insgesamt legte die Staatsanwaltschaft mehr als 300 Beweisstücke vor, die darauf hindeuten, dass Murray dem Sänger eine viel zu hohe Dosis des Narkosemittels verabreicht hatte und ihn anschließend alleine ließ.

Die Verteidigung jedoch plädiert nach wie vor für die Unschuld des Arztes und erklärte die Beweise für nicht eindeutig genug. Stattdessen behauptet Murrays Verteidiger Jackson hätte sich selbst die Überdosis gespritzt, als Murray gerade nicht anwesend war.

Nun liegt das Urteil in den Händen der zwölf Geschworenen, die sich ab heute zur Beratung zurückziehen. Sollte Murray schuldig gesprochen werden, erwartet ihn ein Gefängnisaufenthalt von gut vier Jahren sowie der Entzug seiner Arztlizenz.