Habe ich rechtlichen Anspruch auf Aushändigung der Befunde beim Hausarztwechsel?

Aus diversen Gründen bin ich mit meinem Hausarzt sehr unzufrieden und habe mir einen Neuen gesucht. Dazu wollte ich meinem neuen Hausarzt sämtliche Befunde übergeben, aber mein alter Doc verweigert die Herausgabe. Kann der das einfach so verweigern oder habe ich einen Rechtsanspruch auf Herausgabe der Unterlagen? Wer kennt sich auf diesem Gebiet aus und könnte mir Infos dazu geben? Danke vielmals. Gruß, Mellie

Antworten (3)
Einsichtnahme in Patientenakte ist Patientenrecht

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, Einblick in seine Patientenakte(n) und am besten auch Kopien zu fordern. Dazu sind die Arztpraxen gesetzlich nach § 630g BGB verpflichtet. (Bestandteil des Patientenrechtegesetzes §§ 630a ff. BGB)

Ja, natürlich muss der Arzt die Unterlagen an einen Kollegen der die Betreuung des Patienten übernommen hat übergeben.

Unterlagen vom Hausarzt

Sowohl als Patient als auch der neue Hausarzt können die Unterlagen die mediszinisch erforderlich sind auf jeden Fall beim alten Hausarzt anfordern. Wenn der Arzt die Unterlagen nicht rausgeben will, sollte man sich einfach an die Krankenkasse oder/und die kassenärztliche Vereinigung wenden.

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