21. April 2010
Der Allgemeinmediziner ist ein Facharzt für den Bereich "Allgemeinmedizin". In diversen Weiterbildungen kann der Arzt Zusatzbezeichnungen erwerben.
Das Medizinstudium dauert in Deutschland sechs Jahre. Das Studium beinhaltet einen theoretischen sowie einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil wird an der Universität studiert, im praktischen Teil arbeitet der Arzt z.B. in einem Krankenhaus. Zusätzlich muss der angehende Arzt eine Erste-Hilfe-Ausbildung und Dienst in der Krankenpflege absolvieren. Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Studium kann der Arzt die Approbation (die staatliche Zulassung als Arzt) erlangen und Patienten behandeln. Meist sind die Ärzte dann als Assistenzarzt in einem Krankenhaus angestellt und studieren ein Fachgebiet der Medizin (z.B. Allgemeinmedizin) weiter, bis sie hier ein Facharzt (z.B. für Allgemeinmedizin) sind. Erst dann kann sich der Allgemeinmediziner mit einer Praxis niederlassen bzw. in einer Praxis oder einem Krankenhaus angestellt werden.
In Deutschland gibt es viele verschiedene Fachgebiete in der Medizin. Die Allgemeinmedizin ist nur eines von über dreißig Fachgebieten.
Wenn der Allgemeinmediziner Kassenpatienten behandeln möchte, so benötigt er eine Kassenzulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung. Erhält der Allgemeinmediziner diese nicht, so kann er nur Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln.
Zusätzlich kann der Allgemeinmediziner diverse Zusatzbezeichnungen tragen, in dem er sich in verschiedenen Bereichen qualifiziert. Ein Allgemeinmediziner kann beispielsweise die Zusatzbezeichnungen Allergologie (Behandlung von Allergien), Homöopathie, Diabetologie (Behandlung von Zuckerpatienten) oder Reisemedizin tragen.
Neben dem Studium zum Facharzt für Allgemeinmedizin kann ein Arzt auch ein weiteres Studium in einem anderen Fachbereich wie z.B. der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde absolvieren.
Wenn der Arzt sein Studium abgeschlossen hat, kann er promovieren und somit einen Doktortitel erlangen. Häufigster akademischer Grad ist der so genannte "Dr. med.". Der Doktortitel ist jedoch keine Voraussetzung, um als Arzt praktizieren zu dürfen.
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