Warum Krankenkassen bei Alterswarzen die Diagnose, aber nicht die Therapie bezahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. März 2007

Wenn der Hautarzt eine verhornte und zerfurchte Hautwucherung als Alterswarze identifiziert, kann der Patient aufatmen: Diese häufige Warzenform ist harmlos und entartet nie. Wer sie aus kosmetischen Gründen dann aber entfernen lassen möchte, wundert sich nicht selten: Während alle Krankenkassen den diagnostischen Arztbesuch bezahlen, übernehmen nur wenige Privatkassen die Behandlung.

Eine unklare Wucherung kontrollieren zu lassen, sei aber in jedem Fall sinnvoll, erklärt Professor Günther Sebastian von der Hautklinik der Universität Dresden in der Apothekenzeitschrift Senioren Ratgeber: Denn manchmal sehen Alterswarzen dem gefährlichen schwarzen Hautkrebs zum Verwechseln ähnlich. Handelt es sich dann tatsächlich um eine "Verruca seborrhoica", so der wissenschaftliche Name der Alterswarze, ist es kein gesundheitliches Problem, sondern ein rein kosmetisches - und dafür fühlen sich die Krankenkassen nicht zuständig.