5. Dezember 2005
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die private Unfallversicherung zahlen muss wenn der Versicherte durch einen Unfall an einen Tinnitus erkrankt.
Der Richter war davon überzeugt, dass ein Tinnitus zu den organischen Erkrankungen gehört und somit nicht vom Unfallschutz ausgeschlossen ist. Die Unfallversicherung ging davon aus, dass es sich um eine psychisch bedingte Störung handelt und wollte nicht zahlen.
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