Nicht nur Sportwetten, Casino und Geldspielgeräte: Auch Lotto spielen kann süchtig machen

Von Ingo Krüger
2. September 2014

Pathologisches Spielen, auch als Spielsucht bezeichnet, hat gravierende Folgen für Betroffene und deren Familien. Allein in Deutschland gibt es zwischen 100.000 und 290.000 Spielsüchtige.

Die meisten pathologischen Spieler finden sich mit insgesamt 103.000 zu gleichen Teilen bei Sportwetten, Casinospielen und Geldspielgeräten in Spielhallen. Süchtig nach Lottospielen sind mit rund 12.000 Betroffenen verhältnismäßig wenige Menschen. Immerhin geben gut 40 Prozent der Deutschen zumindest einmal im Jahr einen Lottoschein ab.

Nutzung der Gewinne, um weiteres Spielen zu finanzieren

Doch auch beim Lotto ist die Glücksspielsucht eine stete Gefahr. Überall dort, wo um wirtschaftliche Beträge gespielt wird, kann es zu einem zwanghaften Verhalten kommen. Dies zeigt sich gerade bei denjenigen, die einen Systemtippschein abgeben.

Betroffene sind in der Regel überzeugt, mittels eines ausgetüftelten Plans die Wahrscheinlichkeit auf einen Gewinn zu erhöhen. Auch die Chance auf einen Kleingewinn, mit dem sich der Einsatz wieder herausholen lässt, kann zu einem zwanghaften Verhalten von "Wiederholungstätern" führen. Das Ziel liegt in der Mitnahme selbst kleiner Erträge, um mit diesen die immer größeren Investitionen zu refinanzieren.

Der Schmale Grat zwischen Sucht und Spaß

Um eine Sucht erst gar nicht entstehen zu lassen, sollten Tipper niemals Geld für Lotto, Eurojackpot, Keno & Co. ausgeben, das sie dringender für andere Dinge benötigen. Zudem sollte man nie aus Frust Geld für einen oder mehrere Tippscheine investieren. Spielen sollte grundsätzlich Spaß machen und nicht dem Gelderwerb dienen oder ein Ventil für Stress sein.

Hilfe bieten die Lottozentralen an, die Betroffene telefonisch oder per E-Mail kontaktieren können. Dort sind Experten anzutreffen, mit denen die nächsten Maßnahmen besprochen werden. Ist die Sucht schon deutlich vorangeschritten, hilft nur noch eine Therapie bei einem Psychologen. Der Hausarzt kann nach einem informierenden Gespräch eine Überweisung zu einem Spezialisten ausstellen.