24. Januar 2005
Ein unglücklicher Sturz, ein Schlaganfall oder auch ein Verkehrsunfall – und plötzlich sind Eltern oder Partner ein Pflegefall. So schnell wie möglich sollte dann ein Leistungsantrag bei der Pflegekasse gestellt werden, rät die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau.
Ein formloses Schreiben des Pflegebedürftigen oder eines bevollmächtigten Angehörigen genügt. Pflegeleistungen werden nämlich erst ab dem Tag der Antragstellung berechnet. Der medizinische Dienst der Krankenkasse stellt dann die Pflegebedürftigkeit und die Eingruppierung in eine Pflegestufe fest.
Rat in Fragen der Pflegeversicherung gibt es auch bei vielen Verbraucherzentralen.
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